Recht auf unabhängigen Gutachter
Sie haben das Recht, bei einem Unfallschaden ab ca. 750 € einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung — nicht Sie.
Die Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter aufzwingen. Sogenannte Versicherungsgutachter oder hauseigene Prüfstellen arbeiten im Interesse der Versicherung und bewerten Schäden häufig niedriger als ein unabhängiger Sachverständiger.
Praxis-Tipp
Lassen Sie den Schaden vor der Reparatur begutachten — nicht danach. Ohne Gutachten haben Sie kaum Möglichkeit, nachträglich weitere Ansprüche geltend zu machen.
Ob ein Gutachter erforderlich ist, hängt von der Schadenshöhe ab. Im Zweifel: Rechtsanwalt hinzuziehen.