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Ihre Rechte nach einem Unfall

Was Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall zusteht — und wie Sie verhindern, dass die Versicherung Sie benachteiligt.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie mehr Rechte, als viele ahnen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, den entstandenen Schaden vollständig zu ersetzen. Trotzdem versuchen Versicherungen regelmäßig, die Regulierung zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

01

Recht auf unabhängigen Gutachter

Sie haben das Recht, bei einem Unfallschaden ab ca. 750 € einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung — nicht Sie.

Die Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter aufzwingen. Sogenannte Versicherungsgutachter oder hauseigene Prüfstellen arbeiten im Interesse der Versicherung und bewerten Schäden häufig niedriger als ein unabhängiger Sachverständiger.

Praxis-Tipp

Lassen Sie den Schaden vor der Reparatur begutachten — nicht danach. Ohne Gutachten haben Sie kaum Möglichkeit, nachträglich weitere Ansprüche geltend zu machen.

Ob ein Gutachter erforderlich ist, hängt von der Schadenshöhe ab. Im Zweifel: Rechtsanwalt hinzuziehen.

02

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Während Ihr Fahrzeug repariert wird, haben Sie Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen — finanziert von der gegnerischen Versicherung. Alternativ können Sie Nutzungsausfall geltend machen: eine tägliche Pauschale als Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.

Mietwagen und Nutzungsausfall schließen sich gegenseitig aus — Sie können sich nur für eine Option entscheiden. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach Fahrzeuggruppe und Reparaturdauer.

Praxis-Tipp

Bewahren Sie alle Mietwagen-Belege auf und dokumentieren Sie den Zeitraum der Reparatur. Die Versicherung zahlt nur für die tatsächlich erforderliche Reparaturzeit.

Die genaue Höhe des Nutzungsausfalls ist abhängig von Fahrzeugklasse und Einzelfall. Im Zweifel: Rechtsanwalt hinzuziehen.

03

Merkantile Wertminderung

Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug verliert nach einem Unfall an Marktwert — allein durch den Eintrag des Schadens in der Fahrzeughistorie. Dieser Wertverlust wird als merkantile Wertminderung bezeichnet und ist von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen.

Viele Unfallbeteiligte wissen nicht, dass dieser Anspruch besteht. Versicherungen zahlen die Wertminderung in der Regel nur, wenn sie explizit geltend gemacht wird.

Praxis-Tipp

Die merkantile Wertminderung kann nur bei neueren Fahrzeugen (in der Regel bis ca. 5–7 Jahre, bis ca. 100.000 km) und ab einer gewissen Schadenshöhe geltend gemacht werden. Ein Gutachter berechnet den Betrag.

Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung zusteht, ist von Fahrzeug und Schadensausmaß abhängig. Im Zweifel: Rechtsanwalt hinzuziehen.

04

Vorsicht vor Regulierungsversuchen

Versicherungen nutzen verschiedene Strategien, um die Schadenssumme zu reduzieren: Schnellregulierungsangebote liegen oft deutlich unter dem tatsächlichen Anspruch. Restwertbörsen ermitteln einen künstlich hohen Restwert für Ihr Fahrzeug, der Ihren Anspruch mindert. Stundenverrechnungssätze werden auf günstigere Werkstätten heruntergerechnet, obwohl Sie Anspruch auf eine Fachwerkstatt haben.

Sie sind nicht verpflichtet, ein Schnellregulierungsangebot anzunehmen. Unterschreiben Sie keine Verzichtserklärungen oder Abfindungsvereinbarungen, bevor der Schaden vollständig begutachtet ist.

Praxis-Tipp

Nehmen Sie kein Schnellregulierungsangebot an, bevor ein unabhängiger Gutachter den Schaden bewertet hat. Einmal unterschrieben, sind weitere Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.

Die rechtliche Wirksamkeit von Abfindungsvereinbarungen hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel: Rechtsanwalt hinzuziehen.

05

Verjährungsfristen

Schadensersatzansprüche aus Unfällen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Das bedeutet: Nach einem Unfall im Jahr 2025 haben Sie bis zum 31. Dezember 2028 Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen — vorausgesetzt, Sie haben den Verursacher oder die Versicherung rechtzeitig identifiziert.

Praxis-Tipp

Warten Sie nicht zu lange mit der Schadensregulierung. Je früher der Schaden dokumentiert wird, desto stärker ist Ihre Beweisposition.

Die Verjährungsfrist kann im Einzelfall abweichen, insbesondere wenn der Unfallverursacher erst spät bekannt wird. Im Zweifel: Rechtsanwalt hinzuziehen.

Gerade passiert? Unsere Sofortcheckliste führt Sie durch die ersten Minuten.

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Rechtlicher Hinweis

Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Die aufgeführten Informationen basieren auf allgemeinen rechtlichen Grundlagen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Für rechtliche Fragen zur Schadensregulierung wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt. KFZ-Schadensaufnahme Bielefeld übernimmt keine Haftung für Handlungen, die auf Grundlage dieser Informationen vorgenommen werden.

Schaden dokumentieren — Ansprüche sichern

Ein professionelles Gutachten ist die Grundlage für alle Ansprüche gegenüber der Versicherung. Talha Pekinalp kommt zu Ihnen und erstellt die vollständige Dokumentation.

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