Ana içeriğe geç

Genel Hüküm ve Koşullar

KFZ-Schadensaufnahme Bielefeld — Talha Pekinalp · Nisan 2026

Yasal Bilgilendirme

Bu genel hüküm ve koşullar Alman hukuku kapsamında hazırlanmıştır ve aşağıda Almanca olarak sunulmaktadır. Hukuki geçerlilik açısından Almanca metin esas alınır.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

KFZ-Schadensaufnahme Bielefeld

Inhaber: Talha Pekinalp

Jöllenbecker Straße 140, 33613 Bielefeld

E-Mail: [email protected]

Tel.: +49 151 12545454

(nachfolgend „Auftragnehmer")

und Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB) als Auftraggeber.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die die Leistung zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder gewerblicher noch selbständig beruflicher Natur sind.

Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (insbesondere Sachverständigenbüros, Versicherungen, Kfz-Betriebe).

Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Regelungen, die nur für Verbraucher gelten, sind mit [B2C] gekennzeichnet, solche nur für Unternehmer mit [B2B].

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellungen der Leistungen auf der Website sowie Kontaktanfragen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage (invitatio ad offerendum).

Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich durch gesonderte Vereinbarung — in der Regel telefonisch oder per E-Mail — nach Kontaktaufnahme des Auftraggebers. Das Kontaktformular auf der Website dient ausschließlich der unverbindlichen Kontaktaufnahme; durch Absenden kommt noch kein Vertrag zustande.

[B2B] Bei Unternehmern kann der Vertragsschluss auch durch Auftragserteilung per E-Mail, Telefon oder Auftragsformular erfolgen. Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt als Zustimmung, soweit der Inhalt den getroffenen mündlichen Vereinbarungen entspricht.

§ 3 Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer erbringt folgende technische Dienstleistungen:

a) Persönliche Schadensaufnahme vor Ort

Systematische Begutachtung des Fahrzeugs am vereinbarten Standort im Einsatzgebiet Ostwestfalen-Lippe (OWL) nach einem festen Prüfschema (Lackschäden, Verformungen, Spaltmaße, verdeckte Beschädigungen).

b) Fotodokumentation nach Sachverständigen-Standard

Erstellung einer standardisierten digitalen Fotodokumentation (Übersichts-, Detail- und Vergleichsfotos) mit Verknüpfung zu Fahrzeug- und Schadensdaten sowie Datum und Uhrzeit.

c) Strukturierte Datenübergabe an Sachverständigen

Übermittlung einer vollständigen digitalen Akte (Fotos, Fahrzeugdaten, Schadensbeschreibung, ggf. Unfallbericht) an den akkreditierten Sachverständigen-Partner.

Abgrenzung: Der Auftragnehmer ist kein Sachverständiger und erstellt keine Kfz-Gutachten. Das offizielle, rechtssichere Gutachten wird ausschließlich durch den akkreditierten Sachverständigen-Partner erstellt. Der Auftragnehmer erteilt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

[B2B] Sachverständigenbüros können die Leistungen als Außendienst-Dienstleistung in Anspruch nehmen. Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag; der Auftragnehmer arbeitet auf Wunsch nach dem Protokoll des Auftraggebers.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Kosten werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitgeteilt. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise.

Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in der Regel die Kosten für Schadensaufnahme und Gutachten. Ein Anspruch auf Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.

Sofern keine Versicherung die Kosten übernimmt, ist der vereinbarte Preis nach Abschluss der Leistung fällig. Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung.

[B2B] Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

[B2C] Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

§ 5 Terminvereinbarung und Leistungsausführung

Termine werden nach Kontaktaufnahme in der Regel noch am selben Werktag vereinbart, häufig bereits für den Folgetag. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.

Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am angegebenen Standort bereit. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen können anfallende Anfahrtskosten in Rechnung gestellt werden.

Höhere Gewalt sowie unvorhergesehene Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen zur vorübergehenden Leistungsaussetzung ohne Haftungsfolge. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.

§ 6 Widerrufsrecht

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Verbraucher (§ 13 BGB).

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — Talha Pekinalp, Jöllenbecker Straße 140, 33613 Bielefeld, [email protected] — mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Widerruf informieren. Das nachstehende Muster-Widerrufsformular kann hierfür genutzt werden, ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung beginnen, und Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Talha Pekinalp, Jöllenbecker Straße 140, 33613 Bielefeld, E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am: _______________

Name: _______________________________________________

Anschrift: _______________________________________________

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________________________________

Datum: _______________

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, insbesondere: genauen Fahrzeugstandort, Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand), bekannte Vorschäden sowie vorliegende Unfallberichte.

Unrichtige oder unvollständige Angaben, die zu einer fehlerhaften Schadensaufnahme führen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 8 Gewährleistung

Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik. Er schuldet keine rechtssichere Schadensbewertung — diese ist ausschließlich Aufgabe des akkreditierten Sachverständigen-Partners.

[B2C] Gesetzliche Gewährleistungsrechte gemäß §§ 634 ff. BGB; Verjährungsfrist 2 Jahre ab Abnahme.

[B2B] Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe der digitalen Akte schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen (§ 377 HGB analog).

§ 9 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit des vom Sachverständigen-Partner erstellten Gutachtens, da dieser eigenverantwortlich tätig ist.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.

§ 10 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit DSGVO und BDSG.

Einzelheiten zu Datenverarbeitung, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Die im Rahmen der Schadensaufnahme erhobenen Daten werden zur Auftragserfüllung an den beauftragten Sachverständigen-Partner weitergeleitet.

§ 11 Urheberrecht an der Fotodokumentation

Die erstellten Fotos und die digitale Dokumentationsakte sind urheberrechtlich geschützt (§§ 2, 72 UrhG). Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für Zwecke der Schadensregulierung, Gutachtenerstellung und damit verbundener gerichtlicher oder außergerichtlicher Auseinandersetzungen.

[B2B] Sachverständigenbüros erhalten das Recht, die Dokumentation im Rahmen der Gutachtenerstellung für den konkreten Auftrag zu nutzen und in das Gutachten zu integrieren.

§ 12 Geheimhaltung [B2B]

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Kundendaten, Auftragsdetails und Preisvereinbarungen — vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht 3 Jahre über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

Dieser Paragraph gilt ausschließlich für gewerbliche Auftraggeber (Unternehmer).

§ 13 Änderungsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

[B2C] Änderungen werden ausschließlich für nach dem Veröffentlichungsdatum neu abgeschlossene Verträge wirksam. Auf die geänderten Bedingungen wird beim nächsten Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen.

[B2B] Änderungen werden ausschließlich für nach dem Veröffentlichungsdatum neu geschlossene Verträge wirksam. Für bereits laufende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

§ 14 Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit nicht durch zwingende Bestimmungen des Rechts am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers ein weitergehender Schutz gewährt wird.

Gerichtsstand [B2B]: Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Bielefeld, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Streitbeilegung [B2C]: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20.07.2025 eingestellt.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Çerez Bildirimi

Yalnızca teknik olarak gerekli çerezleri kullanıyoruz. Ayrıntılar için Gizlilik Politikası.